soweit ich das jetzt gerade gelesen habe ist es total einfach, oder bin ich noch nicht wach?
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:1.§ 11 Absatz 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Absatz 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, dass in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist,
2.§ 12 Absatz 2 über den Sehtest,
3.§ 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11,
4.§ 19 über die Schulung in Erster Hilfe,
5.die Vorschriften über die Ausbildung.
Anlage 11:
Andorra | alle | nein | nein |
Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | nein | nein |
Einfach den alten Führerschein vorlegen und ein deutscher Führerschein wird ausgestellt???