Wertermittlung/Wertanfrage Mondeo MK3?

  • Hallo werte MK3-Freunde,


    ich wollte mal fragen ob ihr mir bei der Wertermittlung meines Mondeos behilflich sein könnt? Hintergrund ist, dass mir vor 2 Tagen ein Reh bei Tempo 100 vor das Auto gelaufen ist und dadurch lediglich die Frontschürze/Stoßstange (nur das Plastik) leicht beschädigt wurde ...


    Nun war gestern ein Gutachter für die Versicherung hier und stufte den Wagen ziemlich schnell als Totalschaden ein, was ich zwar nicht verstehe, aber so siehts jetzt aus. Daher würde mich nun der aktuelle Wert interessieren ...


    Daten des Fahrzeugs:


    EZ Juni 2001
    Kombi
    8566, 418
    GHIA-Ausstattung
    2,0L 145PS
    172000km
    unfallfrei


    Der Gutachter meinte, die ermitteln den Wert über DAT ?
    Was meint ihr zu dem Sachverhalt?



    Liebe Grüße
    Rob

  • Ist logisch da die nach schwacke Liste gehen da kommt 17 Jahre altes Auto nie gut weg.


    Die Rechnen auch mit teile Preisen Ford plus auch deren Stundensatz. Meine Empfehlung eigenen Gutachter bestellen, samt Kostenvoranschlag von einer freie Werkstatt.


    Um dir mehr sagen zu können müsste ich das Auto real Begutachten. Meine Empfehlung liegt daher in die Richtung gebrauchte Stoßstange kaufen montieren und weiter fahren. Falls nicht mehr zum Vorschein kommt, was ich allerdings vermute bei der Geschwindigkeit.

  • Mir gehts ja nicht darum, dass die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen soll... aus meiner Sicht muss da nicht repariert werden ... jedenfalls nicht vorm nächsten TÜV. Wirklich, das ist nicht lose ... nur Risse im Plastik. Ich kann das Geld halt besser gebrauchen und durch die Totalschadeneinstufung würde ich die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem höchsten Gebot eines Händlers bekommen (mein Mondi wird für 24 Stunden für ne Auktion für Handler freigegeb) ...
    Ich hoffe ich konnte jetzt besser zu verstehen geben, worum es mir geht :)


    Wenn ich jetzt selber nen Gutachter bestelle kostet mich das ja auch mindestens 100€ ... das würde ich nur machen, wenn ich den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert wüsste und der Gutachter der Versicherung mir aber mit einer viel niedrigeren Summe kommt ...

  • Meine Empfehlung eigenen Gutachter bestellen, samt Kostenvoranschlag von einer freie Werkstatt.

    Das funktioniert bei Kasko nicht! Bei Kasko stellt die Versichrung den Gutachter. Du kannst sicher wenn du das wünschst einen eigenen Gutachter beauftragen, dann aber auf deine Kosten. Zusätzlich dzu müßtest du dann mit der Versicherung einen Rechtsstreit beginnen. Dabei schon mal viel Spass

    Ich kann das Geld halt besser gebrauchen und durch die Totalschadeneinstufung würde ich die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem höchsten Gebot eines Händlers bekommen (mein Mondi wird für 24 Stunden für ne Auktion für Handler freigegeb) ...

    Das ist die normale Vorgehensweise. Du hast hoffentlich gleich dem Gutachter/Versicherung mitgeteilt das du dir den Schaden auszahlen lassen willst? Aber das ändert dann trotzdem nichts an der Zahl die dir zusteht.

    :heuldoch: KFZ-Schlosser aus Leidenschaft - MK3 Kombi, 2.0 Benziner, geboren am 09.12.2004, EZ 01.2005
    Mein Verbrauch auf Spritmonitor: heuldoch.gif ich weiß, ich bin ein "Verbraucher" :D
    Hier ist ein Link zu der Firma in der ich arbeite
    http://www.kfz-service-jeserig.de/
    Wer aus der Nähe ist, kommt einfach mal vorbei =O

  • Wenn doch aber nix dran ist, warum hast du den schaden überhaupt gemeldet ?


    Alleine von dem Geld der Selbsbeteiligung kann ich doch die Front mit gebraucht Teilen wieder herstellen.


    Bastian

  • Dass Du den Gutachter der Versicherung nehmen musst stimmt nicht. Dies wird immer von den Versicherungen behauptet und einem sofort nahegelegt, deren Gutachter zu nehmen. Ich kenne einen Gutachter, der mit einer Anwaltskanzlei zusammen arbeitet und dies bereits mehrfach vor Gericht erstritten hat. Es ist sogar sittenwidrig, dass die Versicherung einem dies aufzwängt. Dieser Gutachter bietet seinen Klienten sogar an, dass er den Rechtsanwalt stellt und für die Kosten in Vorkasse geht, weil er weiß, dass er diese nach Prozessende von der gegnerischen Seite (Versicherung) erstattet bekommt.


    Ob Du Dich allerdings deswegen mit Deiner Verischerung streiten willst oder gar einen Prozess führst (den Du gewinnst) bleibt Dir überlassen.

  • Ich bin zwar kein Physiker, aber irgendetwas stimmt bei der Rechnung nicht. Ich habe mal kurz gegoogelt und die Zahlen scheinen mir plausibler: ein 20 Kg schweres Reh wiegt bei einem Aufprall mit Tempo 100 eine Tonne, ein 80 Kg schweres Wildschwein sogar das Doppelte. Es wäre für mich also auch keine Überraschung, wenn auch der Träger unter dem "Plastik" etwas abbekommen hätte.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

  • Mag sein das man „theoretisch“ beim Kaskoschaden auch den Gutachter selber beauftragen könnte. Aaaaber wie ich geschrieben habe, das geht dann mit der Regulierung sicher viel langsamer als wenn du den Gutachter der Versicherung nimmst ;)


    ES wäre für mich also auch keine Überraschung, wenn auch der Träger unter dem "Plastik" etwas abbekommen hätte.

    Definitiv ist dahinter irgendwas verformt. Das ist halt der große Vorteil (oder auch Nachteil) an den Kunststoffstoßfängern. Die geben nach und gehen fast wieder in den Ursprung zurück. Sieht dann so als als wäre nichts gewesen. Und wenn man die Karre dann zerlegt kommt das böse Erwachen

    :heuldoch: KFZ-Schlosser aus Leidenschaft - MK3 Kombi, 2.0 Benziner, geboren am 09.12.2004, EZ 01.2005
    Mein Verbrauch auf Spritmonitor: heuldoch.gif ich weiß, ich bin ein "Verbraucher" :D
    Hier ist ein Link zu der Firma in der ich arbeite
    http://www.kfz-service-jeserig.de/
    Wer aus der Nähe ist, kommt einfach mal vorbei =O

    Einmal editiert, zuletzt von ruderbernd ()

  • Das sehe ich auch so.
    Von der Versicherung beauftragte Gutachter können zum Teil den auszuzahlenden Betrag gleich anweisen.
    Da bist du Montags beim Gutachter und hast am Mittwoch das Geld auf dem Konto.
    Habe ich jetzt direkt zwei mal gehabt.
    Geht aber nur, wenn man sich den Betrag sowieso ausbezahlen lassen will.

    Mercedes E200T CGI Autom. BJ. 2010 - Skoda Fabia Combi 1.0l TSI, DSG, BJ. 2018 - Peugeot 205 XS 1,6 BJ. '93 - BMW R 1200 GS BJ. '08 - BMW F 700 GS BJ. '15 - IHC 624 BJ. '67



  • wenn ich den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert wüsste

    Dann schau dir auf mobile.de oder vergleichbar mal an, für wie viel du bei einem Händler ein vergleichbares Fahrzeug bekommen würdest (auch bzgl. Ausstattung, Zustand, Standort). Habe mal kurz geschaut und bin so auf 1000-1500€ gekommen. Wenn der Gutachter weniger einschätzt, würde ich mir dies erklären lassen.


    Ich habe vor etwa 3 Wochen einen Unfall gehabt (Riss in der Stoßstange). Der Kostenvoranschlag vom FFH für das Erneuern der Stoßstange belief sich auf knapp 1200€ inkl. Mwst. Ich hatte für meinen einen Wiederbeschaffungswert von ca. 1400€ auf Basis verschiedener Online-Angebote geschätzt (TDCI, Bj. 2005, 325.000km).


    Die gegnerische Versicherung hat mir auf Anfrage den Netto-Betrag des KVA ausgezahlt.Es gab glücklicherweise keine Diskussion bezüglich wirtschaftlichem Totalschaden.


    Jetzt brauch ich auch irgendwann mal eine neue gebrauchte Stoßstange.

  • Ich bin beim mitlesen etwas verwirrt worden.


    Wenn ich ein Reh bzw Teilkaskoversicherung beanspruche ist doch mir überlassen was ich mit meinem Auto mache.
    Da wird nichts versteigert oder der gleichen.


    Der Gutachter ermittelt den aktuellen Wert vom Fahrzeug und die Schäden.
    Ist das Fahrzeug zu sehr beschädigt und übertrifft den Wert des Fahrzeugs, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    In diesem Fall bekommt man den Zeitwert abzüglich MwSt.
    Weißt man eine Rechnung nach bekommt man auch die MwSt.


    Die Versicherung kann das Auto nur tot schreiben wenn es technisch Schrott ist.



    So wie ich gelesen habe soll der Marktwert ca 1500 sein.
    Also sollte etwas über 1000 dir ausgezahlt werden.


    Mit denen darfst du Auto kaufen oder reparieren und musst der Versicherung mitteilen was du gemacht hast.


    Einige Versicherung wollen ein TÜV Bericht oder Gutachten als Beweis für die erfolgreiche Reparatur.


    Ist dir der Gutachter nicht geheuer darfst du selber wählen, es kann sein daß die Kosten nicht übernommen werden.


    Rechtschutz hilft da auch.



    So ist mein Wissenstand, liege ich da falsch?

  • Meine Versicherung hatte vor ca. 10 J. so ungefähr abgerechnet!
    Schaden 3700 €
    Fahrzeugwert 2800 €
    Restwert Fahrzeug 800 €
    Ausgezahlt wurden 2000 €

  • Das Auto wird nicht versteigert, aber beim wirtschaftlichen Totalschden wird es in der „Restwertbörse“ angeboten. Du mußt es nicht verkaufen, aber die Gebotssumme wird abgezogen vom Restwert den du erhältst

    :heuldoch: KFZ-Schlosser aus Leidenschaft - MK3 Kombi, 2.0 Benziner, geboren am 09.12.2004, EZ 01.2005
    Mein Verbrauch auf Spritmonitor: heuldoch.gif ich weiß, ich bin ein "Verbraucher" :D
    Hier ist ein Link zu der Firma in der ich arbeite
    http://www.kfz-service-jeserig.de/
    Wer aus der Nähe ist, kommt einfach mal vorbei =O

    Einmal editiert, zuletzt von ruderbernd ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!