Ich habe mich jetzt mal kundig gemacht, was die Mitführpflicht von Masken im Fahrzrug betrifft. Grund dafür ist ein Schild an einem bayrischen Autohof, dass seit dem 01.01.2022 2 FFP2-Masken im Auto sein müssen. Eine gute Gelegrnheit, den Leuten die überteuerten FFP2-Masken noch schnell anzudrehen.
Fakt ist: Es gibt momentan noch keine Mitführpflicht für Masken im Fahrzeug. Seit dem 01.02.2022 sind im Verbandskasten 2 medizinische Masken Pflicht. ABER: Bis zum 31.01.2023 gilt eine Übergangsregelung, in dem noch Verbandskästen nach der alten Norm verkauft und mitgeführt werden dürfen.
Kurz zusammengefasst: Ab dem 01.02.2023 müssen 2 medizinische Masken (wahlweise auch FFP2 oder KN95) im Verbandskasten sein. Lasst euch also nicht von irgendwelchen Geschäftsleuten dazu verleiten, ihnen ihre überteuerten und zu viel gekauften Masken abzunehmen.
Kleine Zusatzinfo: Dafür braucht man aber nur noch 1 Dreieckstuch (vorher 2) und 1 großes Verbandstuch (vorher noch ein kleines Verbandstuch).