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  • Noch was zum Reifenalter, Quelle Bundesverband Reifenhandel
    und Vulkaniseur-Handwerk e.V.



    BRV-VIP-Newsletter 22. Januar 2010
    Erneute Diskussion zum Thema Reifenalter – Statement vom BRV-Justiziar!
    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Nachdem das Thema letztmalig von „AutoBild“ Ende 2008 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wurde
    (vgl. BRV-VIP-Newsletter vom 17.12.2008), hat es nun der ADAC vor dem Hintergrund eines Urteils des
    Amtsgerichts Starnberg vom Dezember 2009 erneut in die Diskussion gebracht. Augenscheinlich haben
    bereits auch eine Reihe von Tageszeitungen die entsprechende ADAC-Meinung unkommentiert über-
    nommen und veröffentlicht. Grund genug noch einmal ausdrücklich auf die diesbezüglichen BRV-
    Empfehlungen hinzuweisen, an denen sich nach wie vor nichts geändert hat und die auf den rechtsver-
    bindlichen Aussagen der Reifenhersteller beruhen (vgl. Schreiben des wdk vom 16.12.2008 – siehe
    Anlage):
    - Bei vorschriftsmäßiger Lagerung behalten Reifen bis zu max. 5 Jahren die vollen
    Gebrauchswerteigenschaften bei. Folglich sind Verkauf und Montage als neue Reifen technisch
    unbedenklich!
    - Als fabrikneu sollten Reifen bis zu einem Alter von max. 3 Jahren verkauft werden!
    (Kürzere Fristen, wenn entscheidende technische Veränderungen am Reifen vorgenommen worden
    sind oder ein Modellwechsel stattgefunden hat!)
    Darüber hinaus geben wir Ihnen hiermit das Statement des BRV-Jusiziars, Herrn Dr. Wiemann, zum
    „aktuellen“ Urteil des AG Starnberg zur Kenntnis, mit der Empfehlung zur weiteren Verwendung:
    Reifenalter – Statement von Dr. Wiemann, BRV-Justiziar, vom 21.01.2009
    „Das Amtsgericht in Starnberg hat kürzlich ein vom ADAC wohl gern aufgegriffenes Urteil verkündet, in
    dem es heißt, dass Reifen, die zwischen zwei Jahren und vier Monaten und drei Jahren und drei Mona-
    ten vor dem Verkaufszeitpunkt hergestellt wurden, nicht mehr Neureifen genannt werden dürfen. Warum
    diese Zeitschiene gewählt wurde, bleibt unklar, inhaltlich fehlt für die Aussage eine überzeugende Be-
    gründung. Das Gericht meint, dass auf die objektiv berechtigten Erwartungen eines Durchschnittskäu-
    fers abzustellen ist. Das ist für sich genommen schon nicht richtig, denn zunächst einmal kommt es auf
    die vertraglich geschuldeten Eigenschaften und die technische Beschaffenheit an.Technisch steht nach
    dem Urteil aller seriösen Fachkreise fest, dass Reifen auch bei längerer (ordnungsgemäßer) Lagerung
    keine negativen Änderungen chemischer oder physikalischer Art durchmachen. Mit diesen Parametern
    hat sich das Gericht leider offenbar gar nicht befasst. Das Gericht meint, der Kunde müsse Reifen
    bekommen „die dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entsprechen“. Man muss
    da doch fragen, ob und wo sich der Stand der Technik zwischen zwei Jahren und vier Monaten und drei
    Jahren und drei Monaten ändert, so dass die Erwartung der Kundenkreise beeinflusst wird.
    Was der „werbemäßig angepriesene“ Stand der Technik sein soll, ist völlig unklar, ebenso wovon das
    Gericht eine entsprechende Kauferwartung ableitet.
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    Schließlich, so das Amtsgericht Starnberg, soll „der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt“,
    gemeint ist wohl die DOT-Nummer, ein maßgeblich wertbildender Faktor sein, der beim Weiterverkauf
    oder bei der Beratung beim Reifenwechsel wesentlich sei. Nun ist Anbringungsort, Sinn und Bedeutung
    der DOT-Nummer trotz aller Aufklärungsbemühungen beim privaten Autofahrer immer noch weitgehend
    unbekannt, sie spielt beim Gebrauchtwagenverkauf und beim Reifenwechsel auch keine Rolle, denn
    dort kommt es nur auf den Reifenzustand an.
    Es gibt also keine ernstzunehmende Auseinandersetzung mit den wirklichen technischen und rechtli-
    chen Gegebenheiten. Ebenso wenig wie der richtig gelagerte Reifen im Lauf der Jahre an Qualität
    verliert, gehen dem Kunden irgendwelche Rechte, vor allem Gewährleistungsrechte verloren, selbst
    wenn er einen vor mehreren Jahren produzierten Reifen kauft.
    Der BRV bleibt infolgedessen nachdrücklich bei den bisher gegebenen Empfehlungen.“


    Mit freundlichen Grüßen
    Bundesverband Reifenhandel
    und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
    Hans-Jürgen Drechsler
    Geschäftsführer

  • So, heute kam schonma die Zahlungsbestätigung.
    Ma schaun, ob dann nächste Woche mal nen Stapel Reifen reinschneien. :D


    Scheint so, als ob inzwischen wer die restlichen 12 Reifen gekauft hätte.

    Zitat

    Es sind 1 Fehler aufgetreten :
    dieses Produkt ist nicht mehr verfügbar

  • das ganze ist für mich nicht seriös.


    Wer Reifen / Felgen / Kompletträder braucht, darf mich gerne kontaktieren, wir liefern auch versandkostenfrei.

  • Also ich hab jetzt für 4 Goodyear Ultra Grip 9 in 205/55 16 mit aufziehen und wuchten 320€ bezahlt laufende dot 4214
    das finde ich ok für die pellen .

  • Also wenn Alfredo die bekäme und bei mir wegen "Datenfehler" die Lieferung storniert wurde, dann halte ich das auch für unseriös. Schließlich haben wir am selben Tag bestellt und die letzte Email, die ich bekommen habe war:


    Zitat

    Hallo,
    wir können zur Zeit keine Aufträge bearbeiten oder annehmen.
    Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Datenübermittlung unserer Homepage.
    Die Preisübermittlung sowie Bestände stimmen derzeit nicht.
    Dies betrifft leider dato jeden Kunden, nicht nur Sie.


    Naja. Ich such mir andere.

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