Hinweis für das Posten von / Zitieren aus E-Mails!

  • wir hatten eine e-mail, in der sich jemand, wohl zu recht, beschwerte das seine e-mail hier veröffentlich wurde. durch einen user. die breitseite bekommen natürlich die admins, da wir über das impressum den kopf dafür hinhalten.


    wird hier also etwas zitiert, dann sinngemäß und nicht wortwörtlich, ohne den namen des absenders!


    man schreibt also nicht: ich habe per e-mail eine freigabe von karl mustermann erhalten, mitarbeiter beim felgenhersteller defekt...


    sondern:


    mir liegt eine freigabe vor, in der felge XY ...


    keine 1:1 kopie der e-mail nebst absender und kontaktdaten!


    solche gedankenlosigkeiten können uns das forum kosten...

  • http://www.internet-law.de/201…etz-veroeffentlichen.html


    Wenn ich als Mitarbeiter einer Firma, in meiner Berufsausübung eine Email erstellte, muss ich wohl mit so was rechnen. Ob sich dann der Mitarbeiter überhaupt beschweren kann oder dies Sache der Firma ist, in deren Auftrag er das getan hat wäre ja interessant zu wissen. Zumindest sollte es doch möglich sein die Email insofern zu posten als das z. b eine Freigabe für eine bestimmte Felge für andere die es auch betrifft nachvollziehbar wird. Wenn der Mitarbeiter nicht namentlich nachvollziehbar sein möchte, muss er halt mit seinem Arbeitgeber klären, dass ausgehende Mails beispielsweise von einem Postfach ohne namensangabe des Sachbearbeiters erstellt werden können. Wenn Angela Merkel eine politische Aussage als Bundeskanzlerin trifft kann sie hinterher ja auch nicht sagen, das soll nicht zitiert werden. Und wenn ich als Mitarbeiter meiner Firma eine Aussage treffe und hinterher nicht will, dass die weitergegeben wird, dann habe ich mich wohl "zu weit aus dem Fenster gelehnt" und meine Kompetenz über schritten.

  • Fakt ist:
    Eine jede Kommunikation unterliegt dem Briefgeheimnis.
    Man darf einfach nicht weitergeben, was man bekommen hat.
    Egal was und wie ich das gesagt habe: das darf ohne meine Zustimmung nicht veröffentlicht werden.

  • Hier dislikes zu vergeben ist ja wohl unverschämt. Vielleicht mal das angefügte Urteil des OLG lesen, das ist ja nun recht ausführlich. Und das was ich als Empfänger bekomme kann ich lt auch weiter geben :-). Gab ein Verfahren einer Mutter gegen die Tochter. Die Tochter hat emails der Mutter an sie auf Facebook gepostet, die Mutter hat dagegen geklagt und verloren.


    Außerdem bitte Briefgeheimnis mal nachlesen. Das greift hier nicht!


    § 202
    Verletzung des Briefgeheimnisses


    (1) Wer unbefugt
    1. einen !!!!verschlossenen!!!! Brief oder ein anderes !!!!verschlossenes Schriftstück,!!!! die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
    2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
    (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.



    Wenn ein Brief offen rum liegt gibt es kein Briefgeheimnis und wenn der Empfänger den anderen zu lesen gibt auch nicht.

  • Und wenn ihr hier noch 20 Urteile von irgendwelchen Gerichten anschleppt, am Ende sind die Admins die, die den Ar... hinhalten.
    Wenn die sagen das wird hier nicht gemacht dann habt ihr das so zu befolgen und nicht noch ewig zu diskutieren darüber.
    Vor allem nicht erst nach 6 Monaten!

    :heuldoch: KFZ-Schlosser aus Leidenschaft - MK3 Kombi, 2.0 Benziner, geboren am 09.12.2004, EZ 01.2005
    Mein Verbrauch auf Spritmonitor: heuldoch.gif ich weiß, ich bin ein "Verbraucher" :D
    Hier ist ein Link zu der Firma in der ich arbeite
    http://www.kfz-service-jeserig.de/
    Wer aus der Nähe ist, kommt einfach mal vorbei =O

  • Und wenn ihr hier noch 20 Urteile von irgendwelchen Gerichten anschleppt, am Ende sind die Admins die, die den Ar... hinhalten.
    Wenn die sagen das wird hier nicht gemacht dann habt ihr das so zu befolgen und nicht noch ewig zu diskutieren darüber.
    Vor allem nicht erst nach 6 Monaten!


    Auch hier ist es wieder schade , dass man nur ein Like vergeben kann.


    Gesendet von meinem GT-I9515 mit Tapatalk

    Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos die aus Frankreich sind!

    Einmal editiert, zuletzt von Küchenchef ()

  • Und wenn man nach einem Jahr erst das passende Urteil findet kann man es doch posten...


    Wenn hier jemand ein Problem beschrieben hätte und keiner eine Lösung findet, wäre jeder froh wenn nach Monaten jemand eine Lösung parat hat....


    Und wenn hier wie in meinem obigen Beitrag für einen solchen post dislikes vergeben werden, der lediglich eine Anmerkung war, ohne irgendeine Angriff, dann läuft was nicht richtig.


    Warum hat Sf169 bitte kein dislike für eine Aussage die nicht korrekt ist?


    Herr wirf Hirn vom Himmel aber Ziel genau.

  • Herr wirf Hirn vom Himmel aber Ziel genau.


    Hättest du ihm doch geben können wenn du der Meinung bist das es passt?
    Ich habe weder Like moch Dislike gegeben ;)

    :heuldoch: KFZ-Schlosser aus Leidenschaft - MK3 Kombi, 2.0 Benziner, geboren am 09.12.2004, EZ 01.2005
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    Hier ist ein Link zu der Firma in der ich arbeite
    http://www.kfz-service-jeserig.de/
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  • es gibt sachen die hat man zu akzeptieren und hinzunehmen, ganz einfach.


    der betreffende mitarbeiter hatte uns darauf hingewiesen und sich rechtliche schritte vorbehalten. wie auch immer die rechtslage ist, das wäre zum anwalt gegangen und hätte kosten verursacht.


    wie damit umgegangen wird entscheiden die verantwortlichen. punkt.


    die oben genannte lösung, den inhalt etwas zu verändern und nicht 1:1 mit "kopieren und einsetzen" zu arbeiten, sollte niemanden überfordern. wenn doch, ist er hier fehl am platz.


    wenn man sieht mit welchen lapalien sich deutsche gerichte beschäftigen müssen, nehme ich solche hinweise ernst. insbesondere wenn der betreffende mitarbeiter angestellter eines großen konzerns mit großer rechtsabteilung ist.


    markus: leb damit.

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