Getriebe nach 3 Wochen kaputt, brauche dringend Rat

  • Hallo,


    ich brauche dringend eure Hilfe, bzw. ein paar Meinungen ;(


    Ich habe mir vor ca. 4 Wochen einen gebrauchten Ford Mondeo bj. 2002 beim Händler mit 150.000km ohne Garantie gekauft.
    War auch erstmal vollends zufrieden, der Wagen sah top aus und fährt sich auch super.


    Nach ca. 2 Wochen hörte ich auf einmal ein komisches Geräusch sobald ich das Gas zurück genommen habe.
    Habe daraufhin sofort bei dem Händler angerufen und gefragt ob er da mal drübergucken könnte.
    Er hatte zunächst keine Zeit, hat mir über Tage hinweg gesagt das ich nochmal anrufen soll. Nach ca. 3-4 Tagen hatte er dann kurz Zeit für eine Probefahrt. Er meinte es wäre nichts schlimmes, wahrscheinlich nur ein Blech welches locker wäre und irgendwo gegenschlägt. Ich hatte mich vorher im Internet ein wenig schlau gemacht (habe eigentlich gar keine Ahnung von Autos) und dort ein ähnliches Problem gefunden, bei dem es auf einen Getriebeschaden hinauslief.
    Dementsprechend war ich stutzig und habe ihm gefragt ob es denn nicht doch ein Getriebeschaden sein könne – er meinte nein.
    Er hatte aber auch an dem Tag keine Zeit mal nachzugucken. Habe ihn dann gefragt ob ich so mit dem Auto weiterfahren kann, oder ob ich es stehen lassen soll. Er meinte, dass es kein Problem sei, ich könnte so damit weiterfahren und ich soll die Tage nochmal anrufen wegen einem Termin zum nachgucken.
    Nachdem ich wieder über Tage hinweg mehrmals täglich dort angerufen hatte, haben sie es dann endlich gestern geschafft mein Auto mal auf die Hebebühne zu fahren.


    Das Ende vom Lied ist, das mein Auto einen Getriebeschaden hat. :thumbup:


    Ich habe ihn dann darauf angesprochen wer für den Schaden aufkommt, da ich denke dass ein Getriebeschaden nicht von jetzt auf gleich entsteht und mir somit ein bereits defektes Auto verkauft wurde.
    Er meinte doch so etwas kann ziemlich schnell gehen, es wäre zum Zeitpunkt des Kaufes alles noch im guten Zustand gewesen.
    An der Antriebswelle seien Manschetten, diese können von jetzt auf gleich reißen. Dadurch würden Gelenke an der Antriebswelle trocken laufen und somit kaputt gehen. Dadurch würde dann das Getriebe den Geist aufgeben.


    Jetzt meine Frage an euch:
    Kann das sein? Ich bin mit dem Auto ca. 1000km gefahren. Ein Freund meinte schon zu mir, dass da vorher schon mindestens die Manschetten gerissen gewesen sein müssen. Der Händler jedoch garantierte mir, dass diese vor dem Verkauf kontrolliert worden seien.
    Und wenn die Manschetten gerissen gewesen wären, wie lange dauert es dann bis zu dem Getriebeschaden (ganz grobe Schätzung)?


    Und falls es hart auf hart kommt und ich für den Schaden komplett aufkommen muss, hat jemand von euch schonmal ein Getriebe wechseln lassen und kann mir somit etwas zu den Preisen sagen?


    Vielen Dank für eure Hilfe! :)


    Liebe Grüße,
    Felix

  • was hast du da nur für einen Händler erwischt.



    Getriebeschaden wegen defekter Manschette da bist der erste.
    Habe jedenfalls nichts davon gelesen oder gehört.


    Wenn die Manschette offen ist, passiert erst mal nichts außer das die Welle anfängt lauter zu werden.
    Irgendwann kommen Vibrationen und dann fliegt sie irgendwann aus einander, was aber noch keiner geschafft hat.


    Die Vibrationen sind schon so stark das es nervt.


    Das ganze passiert aber nicht in 1000 km, vorausgesetzt du weißt wie man Auto fährt.




    Das ein Getriebe beim Gas weg nehmen Geräusche macht ist selten.
    Meist kommt was wenn man Gas gibt.



    Was passiert wenn du mit getretener Kupplung rollst?

  • Hallo Felix,
    ich glaube dein Händler gehört zu denen, die erstmal versuchen alles von sich zu schieben.......


    Richtig dein Auto hat keine Garantie.....aber eine Gewährleistung ( auch wenn diese im KV ausgeschlossen wurde )


    Diese ist 2 Jahre, verkürzbar auch 1 JAhr ( AGB ) und eigentlich nur die ersten 6 Monate zu gebrauchen.


    Weil:


    Die ersten 6 Monate gilt eine Beweislastumkehr!!!!!!


    Das heisst auf gut Deutsch, die ersten 6 Monate wird angenommen, das der Defekt schon bei Übergabe bestanden hat und du gar nichts beweisen musst!


    Der Händler müsste das Gegenteil beweisen und das kann er nicht.

  • Was steht denn als Verkäufer im Kaufvertrag?


    Wenn er den Wagen im "Kundenauftrag" verkauft hat, muss er auch keine Gewährleistung geben.
    Wenn er selber der Verkäufer ist, kann er die Gewährleistung Vertraglich nicht ausschließen.


    Solche Vertragsbestandteile sind Sittenwiedrig und somit ungültig

    Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos die aus Frankreich sind!

  • Hallo red_caratella, hallo wulfi69,


    ihr mach mir wieder bisschen Hoffnung :)


    Ein Vibrieren ist eigentlich nicht zu spüren. Es ist nur ein ätzendes Geräusch zu hören. Es hört sich so an, als würde man ein Plastikstück gegen die drehenden Speichen eines Fahrrads halten.
    Es ist nur zu hören wenn ich kein Gas mehr gebe. Sobald ich auch nur ein kleines bisschen das Gaspedal nach unten drücke ist das Geräusch komplett weg.
    Es wird lauter sobald ich schneller fahre, ist aber Drehzahlunabhängig. Also wenn ich zum Beipsiel 50km/h im dritten Gang fahre und dann hoschalte und somit die Drehzahl verringere ist das Geräusch komplett unverändert.
    Eine getretene Kupplung ändert gar nichts an dem Geräusch. Im Stand ist es jedoch komplett verschwunden.


    Wenn ich schalte hört man ein kurzes, relativ leises klacken während ich den Gang einlege.


    nun zu Wulfi69:
    Der Händler wollte mir das Auto nur verkaufen wenn ich jemanden finde auf dessen Gewerbe der Kauf laufen kann (In diesem Fall mein Vater).
    Er meinte er könnte keinerlei Garantie geben wegen der "hohen" Laufleistung.


    Gilt das mit der Gewährleistung trotzdem?
    Denkst du/ihr das es evtl. etwas nützen könnte einen Gutachter einzuschalten um zu beweisen das der Schaden nicht von mir kommt?


    Habt ihr sonst irgendwelche Tipps wie ich weiter vorgehen kann?


    Vielen Dank, ihr helft mir echt weiter.

  • Was steht denn als Verkäufer im Kaufvertrag?


    Wenn er den Wagen im "Kundenauftrag" verkauft hat, muss er auch keine Gewährleistung geben.
    Wenn er selber der Verkäufer ist, kann er die Gewährleistung Vertraglich nicht ausschließen.


    Solche Vertragsbestandteile sind Sittenwiedrig und somit ungültig

    Als Verkäufer steht der Händler im Vertrag, wurde jedoch an ein Gewerbe verkauft.

  • Jetzt sag doch endlich mal was im Kaufvertrag steht, " ohne Gewährleitung " ?


    Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Dinge.

    Habe den Vertrag gerade nicht zur Hand. Er liegt bei meinem Vater.


    Kann man die Gewährleistung denn ausschließen?

  • Ja kann man, dann muss das aber im Kaufvertrag auch festgehalten werden.

    Ok, schaue ich nachher mal nach. Danke :)


    Würde das ausschließen der Gewährleistung etwas ändern?
    Also darf er mir dann quasi ein Auto mit defektem Getriebe verkaufen ohne etwas zu erwähnen und habe ich dann somit keine Chance auf Kostenübernahme der Reperatur?

  • Wenn der Händler beim Verkauf an einen Gewerbetreibenden die Gewährleistung ausschließt, muss er evtl. Defekte nicht nachbessern.


    Einen Ausschluss der Gewährleistung an Privatpersonen ist nicht zulässig

    Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos die aus Frankreich sind!

  • Solche Mängel zählen aber als versteckte Mängel und sind unzulässig. Der Händler muss dich darüber informieren und ein Getriebe wird wie schon gesagt nicht ohne weiteres nach 1000km den Hintern hoch machen, es sei denn es ist kein ÖL mehr drin oder ähnliches.

  • diverse Händler inserieren auch direkt so im WWW mit dem Hinweis, Verkauf nur an gewerbliche, Ausschluss der Gewährleistung.


    Wenn man sich auf so etwas einlässt, braucht man hinterher nicht klagen. Darf man fragen, was das Auto gekostet hat und was für eine Ausstattung? Außer 110 PS Benziner B4Y, hast du nicht viel geschrieben und 150 tkm sagt jetzt nicht so viel....

  • diverse Händler inserieren auch direkt so im WWW mit dem Hinweis, Verkauf nur an gewerbliche, Ausschluss der Gewährleistung.


    Wenn man sich auf so etwas einlässt, braucht man hinterher nicht klagen. Darf man fragen, was das Auto gekostet hat und was für eine Ausstattung? Außer 110 PS Benziner B4Y, hast du nicht viel geschrieben und 150 tkm sagt jetzt nicht so viel....

    Also das Inserat stammt nicht aus dem WWW. Ich bin damals spontan bei ihm vorbeigefahren und beim abschließen des Vertrages hieß es dann nur an Gewerbetreibende....


    Das Auto hat 1.900€ gekostet. Zur Ausstattung kann ich dir leider nur sagen, dass das Auto eine Klimaanlage und Stufenverstellbare Scheibenwischer hat und ansonsten nicht wirklich was besonderes drin ist. Es ist jedenfalls kein "Ghia", kann dir die genaue Austattungslinie jedoch auch nicht nennen. Das Auto ist an sich vom äußeren her sehr gepflegt. Gut, hier und da sind kleinere Kratzer im Lack aber von Innen wie außen sieht der Wagen an sich top aus.

  • Solche Mängel zählen aber als versteckte Mängel und sind unzulässig. Der Händler muss dich darüber informieren und ein Getriebe wird wie schon gesagt nicht ohne weiteres nach 1000km den Hintern hoch machen, es sei denn es ist kein ÖL mehr drin oder ähnliches.

    Aber er sagt ja selbst, dass der Wagen die ersten 2 Wochen ohne Probleme lief und die Schwierigkeiten erst
    dann aufgetreten sind. Also kann man davon ausgehen das der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufes i.O. war.
    das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer sein.

    Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos die aus Frankreich sind!

  • hm. also unser hat damals 4.000 mit 143. tkm gekostet, auch keine Ghia Ausstattung, auch ein paar unschönen Stellen im Lack beim Händler gekostet, den zweiten haben wir für 3500 von privat gekauft mit 132 tkm, der hat aber Ghia. Alles was wir damals gesehen aber unter 3.000 war quasi "durch". Aber das hilft dir jetzt nicht.


    Ich würde 1) zu einer richtigen Werkstatt gehen, klären was der tatsächliche Schaden ist, wie hoch die Reparaturkosten sind. Die Werkstatt kann bestimmt auch sagen, inwieweit der Schaden bekannt gewesen sein muss/ abzusehen war. 2) mit diesem Kostenvoranschlag muss dann der Käufer mal einen Anwalt konsultieren ob in diesem Fall nicht eine Gewährleistung gar nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Anwalt kann hier sicher was dazu sagen, ggfls. den Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung/ Rückabwicklung auffordern.

  • Solche Mängel zählen aber als versteckte Mängel und sind unzulässig. Der Händler muss dich darüber informieren und ein Getriebe wird wie schon gesagt nicht ohne weiteres nach 1000km den Hintern hoch machen, es sei denn es ist kein ÖL mehr drin oder ähnliches.

    Na klar ist das unzulässig, wäre ja Betrug...........aber das NAchzuweisen da ja bestimmt Probegefahren etc. ist leider wohl kaum Möglich.
    Man kann nur auf ein einlenken des Händlers hoffen. Hat bei mir schon mal geklappt und wir haten uns dann die Sache geteilt.


    VG

  • unter 2000 habe ich nur schlechte Erfahrungen gemacht.
    Hatte da auch welche die gehören wo anders hin nur nicht auf die Straße.


    Ich bin auch Risiko ein gegangen mit defekte zündung oder der gleichen zu kaufen.



    Aber Motor und Getriebe, wurden getestet und für gut befunden.
    Das ein Getriebe nach 1000 km sich zerlegt ist unwahrscheinlich.
    Da muss schon rohe Gewalt kommen das das so schnell geht.


    Wenn es sich schalten lässt, es nicht seltsam klingt und nicht undicht ist, hält es ne weile durch.



    Entweder hast du es selbst durch einen Zufall geschrottet, was ich bezweifel mit der Maschine oder die Werkstatt liegt falsch.


    Ich denke eher an einen vertuschten Fehler der nicht vom Getriebe kommt sonder nur aus der Richtung.


    Denn ein Getriebe macht selten ohne last Geräusche, da sie aber weg gehen wenn du Gas gibst.


    Tippe ich auf was anderes, wie motorlager, Antriebswelle oder hatten wir auch schon radlager mit Spiel.



    Bevor du das Getriebe raus holst, mach mal ein paar Werkstätten klar oder zur dekra.

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