Bitte Augen auf nach meinem veräußerten Mondeo

  • Hallo Gemeinde,


    könntet ihr BITTE bei Sichtung - IM GESAMMTEN BUNDESGEBIET- meines Ex-Mondeos mit dem Kennzeichen P-BS 156


    Meldung an mich machen 0176 57237572 Anruf oder WhatsApp


    Kurzer Hintergrund:



    - Wir haben den Mondeo am 11.02.2019 an Serbisch-Stämmige Mitmenschen veräußert
    - Der Kaufvertrag enthält fehlerhafte Angaben (unser verschulden und tut jetzt auch nichts zur Sachen)
    - Mondeo wurde bis heute weder Ab.- noch Umgemeldet
    - bekommen diverse Blitzerfotos und Ordungswidrichkeitsschreiben
    - Mondeo hat KEINEN TÜV mehr
    - Mondeo hat KEINE Versicherung mehr
    - KFZ Zulassungsstelle in Potsdam schaltet auf durchgang weil Kaufvertrag fehlerhafte Angaben hat


    Der Mondeo soll angeblich jetzt in die Fahndung gehen und Entstempelt werden !!! Laut Zulassungsbehörde kann das bei der größe des Bundesgebietes SEHR lange dauern und wir von Amts-wegen erst 06/2020 abgemeldet .


    !!! Letzter Geschwindigkeitsverstoß in der Hattinger Str.2A in 58332 Schwelm !!! Er könnte überall sein


    Vielleicht könnte der Sichter auch gleich die Ordnungsbehörden oder die Männer in blau/weiß anrufen !



    zum Mondeo: Silberner BWY aus 2001 mit lang gerissener Frontscheibe Fahrerseite , stark dunkel getönte Scheiben ab B-Säule , geklaute MONDEO Schriftzüge -nur noch schwarze Klebereste- , Beifahrerseite sind 2 verschiedene grautöne und Zierleisten , hinten auf dem Dach war mal eine Funkantenne,man sieht sehr deutlich die silbere Verschraubung



    Ich kann nur hoffen,dass er schnell gefunden und entstempelt wird



    Vielen Dank an alle
    Gruß Björn

  • Die Zulassungsbehörden sind teilweise zum Vergessen. Mitglied in einem AutobilClub? Wenn ja, lass dich dort mal rechtlich beraten. Grundsätzlich bist du aus der Sache raus, wenn du den Verkauf deiner Versicherung ordnungsgemäß gemeldet hast, bin jedoch kein Experte, daher Expertenberatung beim Anwalt vom AutomobilClub

  • Grundsätzlich bist du aus der Sache raus, wenn du den Verkauf deiner Versicherung ordnungsgemäß gemeldet hast

    Nur wenn eine gültige Adresse des Käufers im Kaufvertrag steht und dieser zu erreichen ist, habe das zum Glück nur mit einem Wohnwagen mitgemacht, für die 2 Jahre bis zur Zwangs Abmeldung musste ich die KFZ Steuer auch bezahlen.

  • Weitere besondere Merkmale?


    Silberne Mondeo 3 gabs wie Sand am Meer.


    Da sind doch ein paar gute Angaben die helfen können:


    zum Mondeo: Silberner BWY aus 2001 mit lang gerissener Frontscheibe Fahrerseite , stark dunkel getönte Scheiben ab B-Säule , geklaute MONDEO Schriftzüge -nur noch schwarze Klebereste- , Beifahrerseite sind 2 verschiedene grautöne und Zierleisten , hinten auf dem Dach war mal eine Funkantenne,man sieht sehr deutlich die silbere Verschraubung




    Wünsche dir viel Glück.
    Hast Du das schon in Facebook Gruppen geteilt, besonders welche die in der Gegend aktiv sind?

  • KFZ Zulassungsstelle in Potsdam schaltet auf durchgang weil Kaufvertrag fehlerhafte Angaben hat

    das bedeutet für mich, als Otto-Normalverbraucher, der Kaufvertrag ist ungültig! Ergo wärst Du noch der Eigentümer und somit voll verantwortlich...laut meinem Rechtsverständnis...

    Man muss mich nicht mögen... :miffy: ...aber, man sollte mich respektieren... :vain:

  • das bedeutet für mich, als Otto-Normalverbraucher, der Kaufvertrag ist ungültig! Ergo wärst Du noch der Eigentümer und somit voll verantwortlich...laut meinem Rechtsverständnis...

    Stimmt nicht, zumindest nicht ganz.


    1. Fließender Verkehr ist immer der Fahrer verantwortlich. Parkverstösse werden ihm zu Lasten gelegt, Geschwindigkeit usw. nicht.


    2. Dann wäre jeder Kaufvertrag mit Schreibfehlern ungültig.


    3. Was richtiger ist: Es wird wohl ein Betrugsfall sein. Dazu kommt: Wenn sie Den schnappen, ist er seinen Führerschein los. Vorsätzliche Geschwindigkeitsverstösse in Zusammenhang einer Straftat ( Kaufvertrag manipuliert, Fahren ohne Zulassung { da kein TÜV} und Versichetung).

    Noch ein Henry Ford Zitat


    Wenn du willst, das eine komplizierte Arbeit auf die einfachste Art erledigt wird, setze einen Faulen dran.

    Einmal editiert, zuletzt von Pommi () aus folgendem Grund: Was ist "ZÜV"? Mist schnelltippen.

  • Der TE hat ja wohl jetzt echt die Arschkarte. Erstens ist er noch der Besitzer, obwohl verkauft. Wenn mit der Karre noch irgendwelche anderen Strafdaten gemacht wurden, steht er bald vor Gericht. Obwohl im das Fahrzeug praktisch nicht mehr gehört.


    Kenn so was, unserer ehemaligen Nachbarin ist so was Ähnliches passiert. Echt unschön sowas.

  • Grundsätzlich sollte man kein Auto angemeldet verkaufen! Immer abgemeldet übergeben! Ich hatte das gleiche Problem am Anfang des Jahres, als ich meinen Mondeo verkaufen mußte, da die Tüv- Reparaturen zu teuer für mich waren, der Käufer hat die Ummeldung mangels Tüv erst 37 Tage nach dem Kauf gemacht, in dser Zeit mußte ich zwar keine Versicherung mehr zahlen, da diese durch eine Kopie des Kaufvertrages über den Kauf informiert war, aber die Steuern blieben weiter an mir hängen! Ausserdem bekam ich 2 Knöllchen in dieser Zeit wegen Falschparkens, das konnte ich dann aber abwenden, indem ich die Käuferdaten und eine Kopie des Kaufvertrages bekannt gab und Widerspruch einlegte, nichts mehr von gehört! So kann es gehen! Und es kann noch schlimmer werden, wenn man Pech hat! Die Zwangsstilllegung durch das STVA dauert auch ewig und muß im Zweifel auch von dem Verkäufer bezahlt werden, ist also alles mit Kosten verbunden! Also, immer dran denken= Fahrzeug vor dem kauf abmelden, dann ist man vor Überraschungen sicher!!! :thumbup:

  • Erstmal an den TE:


    Viel Glück dabei, dass das Fahrzeug schnell gefunden und ab- oder umgemeldet werden kann. (Ummelden wg. fehlender HU vermutlch eher nicht..)


    Und bei der Gelegenheit noch einige Wort- und Begrifsklärungen:


    - Besitzer: Ist der derjenige der die tatsächliche physische Verfügungsgewalt über eine Gegenstand hat. Das dürfte hier der Käufer sein.
    - Eigentümer: Ist derjenige, dem etwas tatsächlich gehört. Dürfte hier der Käufer sein, hat das Auto ja schließlich bezahlt.
    - Halter: Ist derjenige, der (noch) in den Papieren steht. Das ist hier der TE, sehr zu seinem Missfallen (verständlicherweise).
    - Und nein: Derjenige der im Brief steht ist nicht automatisch Eigentümer (siehe dieser Fall: Eigentum hat gewechselt, Auto ist ja nicht geklaut worden).


    Und weil's gerade so schön passt: So Ähnliches ist mir beim Verkauf meines letzten Mondeos vor vier Jahren auch passiert. Da konnte ich aber ein Ticket wegen falschen Parkens mit einer Kopie des Kaufvertrages abwehren und habe den Käufer anschließend relativ schnell zur Abmeldung bewegen können.


    Aber warum man hier "Man hier ja als KFZ Besitzer von vorne bis hinten verarscht wird..." (Beitrag 7) erschließt sich mir nicht.
    Der TE hat einen Fehler gemacht (gibt er ja auch zähneknirschend zu) und hat alle möglichen rechtlichen Schritte eingeleitet.
    Warum wird "man dann von vorne bis hinten verarscht" wenn der Staat einen indiviuellen Fehler nicht umgehend beheben kann?
    Verstehe ich nicht...

  • Frage an den Starter:
    Telefonnummer des Käufers hast du nicht zufällig?
    Es gibt so nette Spielereien mit denen man sein Handy wiederfinden kann... *hust*

    Derzeitiger Fuhrpark
    2.0 TDCI Turnier Automatik 131 PS Atlantik-Blau - "Die italienische Diva"

    Smart 450 Halbautomatik 54 PS schwarz 8)


  • Die Dummheit der Menschen ist unendlich... Von daher ist die Frage nicht ganz abwegig auch wenn du wahrscheinlich Recht hast.

    Derzeitiger Fuhrpark
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    Smart 450 Halbautomatik 54 PS schwarz 8)


  • Aber in Kontakt getreten muss der Käufr ja wohl sein, oder? Solange dieses nicht über eine Wegwerf-Emailaddy geschehen ist, dürfte da evtl. eine Möglichkeit bestehen.

    Noch ein Henry Ford Zitat


    Wenn du willst, das eine komplizierte Arbeit auf die einfachste Art erledigt wird, setze einen Faulen dran.

  • an Serbisch-Stämmige Mitmenschen veräußert

    Also nicht unbedingt an deutsche Mitbürger, deren Daten immer und überall verfügbar gemacht werden....herumziehende Bevölkerungsgruppen, ohne festen Wohnsitz...gibt es doch auch nicht erst seit den großzügigen Grenzöffnungen...btw...dazumal in Austria...konnte man in gewissen Läden freie Simkarten kaufen...und wenn ich das so sehe, gibts diese Möglichkeit sicher auch in Deutschland oder anderswo....

    Man muss mich nicht mögen... :miffy: ...aber, man sollte mich respektieren... :vain:

    Einmal editiert, zuletzt von Charliesdaddy ()

  • Seit ein paar Jahren muss man sich in der EU mit Perso/Reisepass ausweisen, wenn man eine SIM-Karte kaufen/aktivieren will. Einfach so eine SIM-Karte kaufen und dann Schindluder treiben geht in der EU nicht mehr.


    Aus dem gleichen Grunde kann man ohne SIM-Karte keinen Notruf mehr absetzen. Da wurden zu oft billige Althandys gekauft und dann aus Spass die 112 angerufen.

    Noch ein Henry Ford Zitat


    Wenn du willst, das eine komplizierte Arbeit auf die einfachste Art erledigt wird, setze einen Faulen dran.

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