wenn einem bei der [lexicon]AU[/lexicon] der kühler platzt zahlen die nix. und wenn besondere felgen/reifen eingetragen werden setzen sich die auch schonmal mit mehreren ins auto und fahren im kreis. die kombination muss ja anhand der vorgaben freigängig sein. wenn dann was kaputtgeht entsprach es nicht den vorgaben, bekommste auch nix für.
wenn das laut geänderter gesetzeslage auch für ältere autos gilt machste eh nix. widerspruch = kein tüv...