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Ich finde der ist mindestens 1000€ zu teuer. Zu achten ist halt auf die üblichen Sachen(Kantenrost etc )
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Ich finde der ist mindestens 1000€ zu teuer. Zu achten ist halt auf die üblichen Sachen(Kantenrost etc )
für nen Autohaus inkl. Garantie in Ordnung ... denke, das die den auch für glatt 7000k weiter reichen würden. Würde den runterhandeln.Grüsse Nils
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mein tipp: gleich nen st220 holen. der normale 3 liter ist relativ zäh, braucht viel drehzahl. es sind nicht nur 22 ps mehr, sondern der ganze motor ist beim st anders ausgelegt. das drehverhalten und der leistungsaufbau sind wesentlich stärker auf durchzug ausgelegt. wenn du mehr der gemütliche gleiter bist, ist der 3liter ok, aber erwarte nicht zuviel davon. im wesentlichen ist er vergleichbar mit dem 2,5er. nur in der endgeschwindigkeit ist er schneller. das kuriose: im verbrauch ist der st besser. ich beweg meinen sehr sportlich und verbrauche im schnitt 10,5 liter. mit sportlich mein ich: ich wohne im bayerischen wald. es geht nur rauf, runter, rauf. auf der b12 ist mächtig lkw-verkehr, der gerne überholt werden will. meine dienstfahrten sind im schnitt 300 km einfache strecke, die im schnitt um die 200 abgespult werden. wenn frei, dann auch mal schneller.
Tut mir leid aber da muss ich wiedersprechen. Der 204 PS ist lediglich 0,3 sek langsamer von 0-100 und sogar schneller von 50-100 gegenüber dem ST220
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0-100 km/h ist aber nicht alles
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0-100 km/h ist aber nicht alles
Stimmt. Viel wichtiger ist die legale AHK
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Die legale Anhängelast. AHK anbauen darfste auch am ST.
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AHK anbauen darfste auch am ST.
Nur nicht erwischen lassen! Ich denke, am ST ist eine AHK verboten, oder?
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anbauen darf man nur nichts dranhängen
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anbauen darf man nur nichts dranhängen
Ich glaube nicht, das du die anbauen darfst, ist ja schließlich eine Veränderung am Fahrzeug, die Eintragungspflichtig ist! Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Ausserdem , warum eine Anhängerkupplung, wenn ich da nichts dran hängen kann? Ist doch Sinnlos. -
Die gibts mittlerweile mit ABE. Und ein ST Kombi ist trotzdem auch nur ein BWY.
Das illegale ist die in den Papieren fehlende Anhängelast. Schon immer...
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aber andersrum heißt es doch was verbaut ist muß auch funktionieren.
hier kommt dann wieder wozu ist die dran wenn sie nicht benutzt werden soll?
kann man bestimmt keine glaubwürdige Erklärung für abgeben, oder?und was angebaut ist muß auch eingetragen werden.
in den abe's steht soweit ich weiß der st auch immer ausgeschlossen drin.
kann mich da aber auch täuschen -
Sinn einer ABE ist, das man es nicht eintragen brauch.
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Sinn einer ABE ist, das man es nicht eintragen brauch.
In der ABE sollte aber auch drin stehen, welche Fahrzeuge explizit davon abgedeckt sind, da dürfte dann der ST nicht drin stehen! Oder schon wieder auf dem Holzweg?
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Sinn einer ABE ist, das man es nicht eintragen brauch
abe ist aber auch nicht gleich abe
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Eine ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Ein Teilegutachten oä ist was anderes.
Wenn ich ein Teil mit ABE kaufe, es "nutze" wie vorgesehen, brauch ich nix eintragen. Wie zB meine alten Winterräder.
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hier kommt dann wieder wozu ist die dran wenn sie nicht benutzt werden soll?
kann man bestimmt keine glaubwürdige Erklärung für abgeben, oder?Fahrradträger? Dafür brauchste keine eingetragene Anhängelast
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0-100 km/h ist aber nicht alles
Darum ging es aber letztendkich in Seinem Kommentar.
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