Ich hab meinen 2005er Mondeo als Jahreswagen 2006 gekauft hatte gerade mal lächerliche 82000km drauf
Ist aber schon ne gute Leistung 82000km in einem Jahr. Hab ich noch nicht geschafft.
Ich hab meinen 2005er Mondeo als Jahreswagen 2006 gekauft hatte gerade mal lächerliche 82000km drauf
Ist aber schon ne gute Leistung 82000km in einem Jahr. Hab ich noch nicht geschafft.
Ist aber schon ne gute Leistung 82000km in einem Jahr. Hab ich noch nicht geschafft.
2005 bis 2006 könnten auch 23 Monate sein, trotzdem viel gefahren.
Ich hab meinen 2005er Mondeo als Jahreswagen 2006 gekauft hatte gerade mal lächerliche 82000km drauf
Ist aber schon ne gute Leistung 82000km in einem Jahr. Hab ich noch nicht geschafft.
2005 bis 2006 könnten auch 23 Monate sein, trotzdem viel gefahren.
Da hast du recht. Bin jetzt von dem Begriff Jahreswagen ausgegangen. Fahrzeuge die als Jahreswagen verkauft werden, dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Ist aber durchaus möglich.
Ich hab schon einen 2 Jahre alten Skoda SuperB gesehen, der 300tkm auf der Uhr hatte (Mobile Inserat). Aber der kann nicht kalt geworden sein.
82tkm ist zwar schon 'ne Ansage, aber 82000km macht schlappe 225km/Tag bei 365 Tagen.. Wenn man damit zur Arbeit fahren würde, macht das knapp unter 2tkm/Woche.
1500km/Woche hab ich auch schon mehrfach gehabt in Arbeitswochen... Gut, ich war bei 1000km Arbeitsweg und am Wochenende nochmal 500km unterwegs im Schnitt.
Zum Beispiel:
Seat Altea 13 Monate alt 225tkm
oder hier nochmal ein A-Klasse Jahreswagen 171tkm
Wie auch immer man das hin bekommt.
hab meinen seit Juni 2012 - bis auf die paar Verschleißteile niemals liegengeblieben oder etc .
behalten werd ich ihn wohl noch sehr lange - aber nen H-Kennzeichech wird er nie kriegen (sobald der Motor in die Luft fliegt, wird er auch so ein Wolf im Schafspelz )
In den 2 Jahren knapp 70tkm draufgemacht
Ich will mich hier mal dran hängen und mal anders fragen ! Wie lange soll euer Mondeo erhalten bleiben ?
Es gibt ja von jedem Automobilhersteller schöne und auch sehr teuere Oldtimer .
Hat eigentlich mal jemand drüber nachgedacht , ein paar Mondeos , oder wenigstens einen , für die Nachwelt zu erhalten ?
Naja, es fahren ja auch noch einige gut und schön erhaltene MK1 herum
Ein H-Kennzeichen wird meiner wohl nicht bekommen da ja der Serienzustand nicht mehr
da ist, aber nach dem er seit 6 Jahren in meinem Besitz Grade mal 15.000 km drauf bekommen hat,
könnte er das alter durchaus erreichen... Vorausgesetzt die Elektronik hält das durch.
Bis jetzt hat mich und mein Auto nur irreperabele Rahmenschäden verursacht durch
Rost oder Unfall getrennt... Und nach 4 Escorts hab ich darauf
mittlerweile ein besonderes Auge drauf
Ich habe meinen seit dem 29.04.2003 -also schon über 11 jahre. Habe ihn mit 32000 km gekauft und bin nun bei knapp 150000km.
Da ich glücklicherweise eine Halle habe und das notwendige Geschick, habe ich vor ihn zu erhalten!
Habe neben dem Mondeo noch zwei weitere Autos und wollte ihn eigentlich bei jedem weiteren Kauf veräussern - aber ich hänge an ihm, nicht zuletzt weil er mich nur einmal im Stich gelassen hat in 11 Jahren!
Ein H-Kennzeichen wird meiner wohl nicht bekommen da ja der Serienzustand nicht mehr
da ist,
Wer erzählt denn sowas. Beim H-Kennzeichen kommt es darauf an ob das Fahrzeug zeitgenössisch ist und nicht ob es noch dem Originalzustand entspricht.
Ein bekannter. Dem wurde das H-Kennzeichen an seinem 128 er Fiat
nicht erteilt weil er alles von Abarth rein gebaut hat was er bekommen hat
und noch zusätzlich etwas frisiert.
Aussage vom TÜV: Das Auto gab's so nicht also kein Historisches Erscheinungsbild.
Muss aber von Tüvprüfer zu Tüvprüfer auch Variieren. Korrekt ist die Aussage. Ich habe aber auch schon jüngere H-Zulassungen in Rotzetief gesehen.
Einzig der Motor muss einem Typgleichen mit gleichem Hubraum entsprechen. Allerdings dürfte man hier wohl den [lexicon]TDDI[/lexicon] gegen den [lexicon]TDCI[/lexicon] tauschen... Vermutlich.
Es muss Zeitgenößisch sein, oder muss bis 10 Jahre Fahrzeugalter eingetragen worden sein (also vor 20 Jahren) oder oder oder...
Hoch interessant das Thema.
Aber wenn es einen Abarth Fiat gab, glaube ich nicht, dass das nicht zulässig ist... (BMW) Alpina hab ich auch schon mit H gesehen.
Aber jungs, wir schweifen ab.
Ich weiß von einem NSU Prinz, voll Aufgespoilert, Vierfachvergaser und anderes Tuning mit H-Zulassung. War mal in der Oldtimer-Praxis.
Muss aber von Tüvprüfer zu Tüvprüfer auch Variieren.
Macht es bestimmt, ist der Ermessensspielraum.
Genauso wie die Geschichte mit der Mindestbodenfreiheit. Gibt es in Deutschland nicht, Österreich hat sie, in der Schweiz weiß ich es nicht.
8cm sollen schleiffrei überfahren werden können, wenn nicht, stört das aber auch keinen, wenn die Lichtaustrittskante 50cm ab BJ 1985 nicht unterschritten wird. Wobei das nicht sein kann, dann wären BMW E36 mit Gewindefahrwerk generell illegal unterwegs.
ZitatAlles anzeigenIn Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit, Verweise auf §30 StVZO Abs. 1 & 2. )
110mm schafft mein Golf Variant schon nicht und das in höchstmöglicher (!) Einstellung des Gewindefahrwerks nach Tüvgutachten. Wichtig ist den Prüfern oft, dass man über die Grube kommt ohne aufzusetzen. Für mich ist das nachvollziehbar, dann sind die Fahrzeuge auch noch problemlos im Straßenverkehr nutzbar (als Grundlage für die Ermessensspielräume).
Das "H" betreffend finde ich hier aber schade, dass mit so vielerlei Maß gemessen wird. Ein stimmig aufgezogenes Konzept, zeitgenössisch, macht doch das "historische" nicht kaputt, vor allem, wenn zu der Zeit viele Fahrzeuge so aussahen. Oder gerade die extrem seltenen Geschichten nicht gewürdigt werden.
Auch, dass die Motorumbauten nicht mehr möglich sind, finde ich zwar nachvollziehbar, aber bedauerlich.
Ich hab mein Dicken seit September 2012. Gekauft, weil mein Vorgängerfahrzeug die Grätsche gemacht hat und meine Tochter ein sichereres Fahrzeug bekommen sollte als einen Suzuki Baleno Kombi von '96
Seither ca 65.000Km gefahren und immernoch sehr zufrieden, keine Probleme bisher gehabt!
Wir sind sozusagen immer noch Erstbesitzer mit unserem Mondi seit April 2002. Klasse Fahrzeug, hat auch einiges schon mitmachen müssen
Seit April 2006 in meinem Besitz!
120000 schöne und problemlose KM seither!!
Hatte ihn am 05.12.2005 im Nicolausstiefel und seit dem sind wir uns treu ganz ohne streitereien.
Seit 06.01.2014 udn seit 26.10.14 Kaputt
Gekauft im April 2010
ZitatGekauft im April 2015
HÄÄÄ wie jetzt
olaf ist zeitreisender...
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